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Unterrichtseinsatz
#2

Hallo,

rechtens und im Sinne einer erfolgreichen beruflichen Etablierung ist das natürlich nicht. In der "Handreichung zur Begleitung von Lehrkräften im Seiteneinstieg zum Berufsstart" ist ausgeführt, dass der Einsatz in der Bewährungszeit (davon gehe ich mal aus) grundsätzlich in den abgeleiteten Fächern erfolgt. Maximal können 2 Neigungsfächer hinzukommen. Dabei ist Einvernehmen sowohl mit der Lehrkraft als auch mit dem Landesschulamt (hier schulfachl. Referentin/Referent) herzustellen. Dies wird leider immer wieder ignoriert, um die Stundentafel zumindest formal ausfüllen zu können. Zunächst sollte der Schulpersonalrat ein Auge auf die Stundenverteilung haben, denn er ist zur Überwachung der zugunsten der Beschäftigten geschaffenen Bestimmungen verpflichtet. Nicht wenige Seiteneinsteigende stimmen solchen Belastungen zu, wissen sie sich doch in der Probezeit. Hier ist aber zu bedenken, dass diese nur gut bestanden werden kann, wenn man ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Einarbeitung hat, ohne durch Fachfremdes belastet zu werden. Das sollten auch die Schulleitungen wissen.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterrichtseinsatz - von Frager_1 - 12-07-2022, 10:01 PM
RE: Unterrichtseinsatz - von Stefan Hofmann - 12-13-2022, 03:14 PM
RE: Unterrichtseinsatz - von svenlewy - 12-15-2022, 03:27 PM
RE: Unterrichtseinsatz - von Happy_eNd - 02-22-2024, 04:39 AM
RE: Unterrichtseinsatz - von Stefan Hofmann - 02-22-2024, 12:30 PM

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