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Unterrichtseinsatz
#1

Ich soll an meiner Schule in fünf Fächern unterrichten. Mit wurden nur zwei Neigungsdächer abgeleitet, die allerdings dabei sind. Ist das rechtens?
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#2

Hallo,

rechtens und im Sinne einer erfolgreichen beruflichen Etablierung ist das natürlich nicht. In der "Handreichung zur Begleitung von Lehrkräften im Seiteneinstieg zum Berufsstart" ist ausgeführt, dass der Einsatz in der Bewährungszeit (davon gehe ich mal aus) grundsätzlich in den abgeleiteten Fächern erfolgt. Maximal können 2 Neigungsfächer hinzukommen. Dabei ist Einvernehmen sowohl mit der Lehrkraft als auch mit dem Landesschulamt (hier schulfachl. Referentin/Referent) herzustellen. Dies wird leider immer wieder ignoriert, um die Stundentafel zumindest formal ausfüllen zu können. Zunächst sollte der Schulpersonalrat ein Auge auf die Stundenverteilung haben, denn er ist zur Überwachung der zugunsten der Beschäftigten geschaffenen Bestimmungen verpflichtet. Nicht wenige Seiteneinsteigende stimmen solchen Belastungen zu, wissen sie sich doch in der Probezeit. Hier ist aber zu bedenken, dass diese nur gut bestanden werden kann, wenn man ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Einarbeitung hat, ohne durch Fachfremdes belastet zu werden. Das sollten auch die Schulleitungen wissen.
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#3

Hallo,
auch wenn es dir nicht unmittelbar weiterhelfen wird, gibt es leider in der Schulform Förderschulen ein tradiertes Erscheinungsbild des "Kann- eigentlich- jeder- Einsatzes". An diesen Schulen wurden Lehrkräfte eingestellt, weil dem personellen Bedarf noch nie hinreichend ensprochen werden konnte. Daher erfolgte der Einsatz häufig unabhängig von der Qualifikation. Du wirst möglicherweise auf Kolleg*innen stoßen, die sich immer wieder in einem ähnlichen Dilemma befunden haben, wie du jetzt. Stefans Hinweis zur Lösung vor Ort ist aus meiner Sicht die einzige Variante, diese Situation für alle Beteiligten erträglich zu halten. Vorstellbar wäre es zu vereinbaren, dass die Bereitschaft zur Einarbeitung in ein Unterrichtsfach in einer Garantie des Einsatztes in den folgenden Schuljahren mündet.
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#4

Hallo, ich würde gern wissen, ob die Auswertung der Hospitationsstunden (ich habe 2 pro Woche bei 2 unterschiedlichen Mentoren eine davon meine SL) auch in meinen 25 Unterrichtsstunden Anrechnung findet oder ob die Auswertung nicht dazu zählt. vielen Dank
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#5

Hallo, leider berechnet sich unsere Arbeitszeit derzeit (noch) nach dem Stundendeputat, sprich Regelstundenzahl. Damit sind tatsächlich nur Unterrichtsstunden gemeint. Der Flexi-Erlass regelt, dass durch dienstliche Tätigkeiten außerhalb des Unterrichts auch keine Mehr- oder Minderzeiten entstehen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch festgestellt, dass in Deutschland die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Daher ist auch Sachsen-Anhalt verpflichtet, ein Modell zu entwickeln, welches unsere Tätigkeit vollumfänglich erfasst.Wir werden die diesbezüglichen Aktivitäten kritisch begleiten, aber vorerst heißt es: Gespräche, auch diese, gehen nicht "zu Lasten" der Pflichtstundenzahl.

VG
Stefan Hofmann
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